
Baumpflege
Baumpflegearbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Förderung der Gesundheit von Bäumen. Dazu zählen unter anderem der fachgerechte Rückschnitt, das Entfernen von Totholz, die Kronenpflege, der Lichtraumprofilschnitt & der Einbau von Kronensicherungen.

Obstbaumschnitt
Der Nutzen des Obstbaumschnitts liegt in einer besseren Fruchtqualität und höheren Erträgen, der Förderung der Baumgesundheit sowie in einer stabilen Kronenstruktur. Zudem erleichtert er die Pflege und Ernte und verlängert die Lebensdauer des Obstbaums.

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Baumfällung
Baumfällungen bezeichnen das gezielte Entfernen von Bäumen, wenn diese nicht mehr Stand- oder Bruchsicher sind. Sie erfolgen fachgerecht und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Natur- und Artenschutzes.

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Baumkontrollen
Baumkontrollen sind regelmäßige Überprüfungen des Baumzustands zur Beurteilung von Gesundheit, Stabilität und Verkehrssicherheit. Dabei werden Stamm, Krone und Wurzelbereich auf Schadsymptome untersucht. Ein frühzeitiges Erkennen von Defekten, mindert das Risiko von Unfällen und sichert einen gesunden Baumbestand.

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Hecken & Gehölzschnitt
Hecken- und Gehölzschnitt umfasst die fachgerechte Pflege von Hecken, Sträuchern und Gehölzen durch regelmäßiges Schneiden und Auslichten. Ziel ist es, die gewünschte Form zu erhalten, das gesunde Wachstum zu fördern und abgestorbene oder störende Triebe zu entfernen.
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Baumschutzverordnungen & Artenschutz
Baumschutzverordnungen sind rechtliche Regelungen zum Schutz von Bäumen, insbesondere in Städten und Gemeinden. Sie legen fest, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Fällungen, starke Rückschnitte oder andere Eingriffe erlaubt sind. Der Nutzen von Baumschutzverordnungen liegt im Erhalt wertvoller Bäume, dem Schutz von Natur und Lebensräumen, der Verbesserung des Stadtklimas sowie der Sicherung des Landschaftsbildes.
Artenschutz dient dem Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Besonders Vögel, Fledermäuse und Insekten nutzen Bäume und Gehölze als Brut-, Nist- und Rückzugsorte, weshalb diese einen hohen ökologischen Stellenwert haben. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte und Fällungen in der Regel während der Brut- und Setzzeit (vom 1. März bis 30. September) verboten. Zudem ist es untersagt, geschützte Arten zu stören oder ihre Lebensstätten zu zerstören. Daher sind vor Arbeiten an Bäumen und Gehölzen entsprechende Prüfungen und Rücksichtnahmen erforderlich.
